Volleyball - Schiedsrichter - Lehrgänge - Fortbildungen
D - Schiedsrichter - Lehrgang
(Stand: 13.06.2010)
- Neu ist, dass Theorie- und Praxisteil getrennt werden. Dies ist aufgrund der neuen
Fragebögen zwingend erforderlich. Es werden also Theorietage mit vielen Teilnehmern
angeboten und nur die Teilnehmer, welche dann den Theorieteil bestanden haben, werden
zu einem Praxistag zugelassen (hierzu ist dann eine erneute Anmeldung nötig).
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Im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende Juli kann jeweils an Samstagen ein
D-Theroie-Lehrgang stattfinden. D-Praxis-Lehrgänge finden im Monat September statt. Hier
sind sowohl Samstage (von 9 - ca. 13 Uhr) oder Wochentage (von 18 - ca. 22 Uhr) möglich
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Voraussetzungen für die Ausrichtung des Theorieteils sind ein Schulungsraum von 9 bis ca.
17 Uhr falls möglich mit Beamer aber mindestens mit Overhead.
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Im Theorieteil wird den Teilnehmern das internationale Regelwerk nähergebracht.
Dieser Theorieteil ersetzt aber nicht das vorherige Studieren des Regelwerks!
Anschließend findet ein schriftlicher Test statt, bei
dem im Multiple-Choice-Verfahren von 50 Punkten 40 erreicht werden müssen.
- Zur Vorbereitung empfehle ich die Seite des Nordbadischen Volleyballverbandes:
(keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit)
http://www.volleyball-nordbaden.de/index.php?option=com_content&view=article&id=308&Itemid=404
- Voraussetzungen für die Ausrichtung des Praxisteils
ist eine Turnhalle mit Volleyballanlage für ca. 4 Stunden (also auch unter der Woche
möglich).
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Im Praxisteil müssen die Teilnehmer zeigen, dass sie in der Lage sind
ein Spiel von unterem Niveau, als erster und zweiter Schiedsrichter zu leiten.
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Mitzubringen sind: Schreibsachen, neues Regelwerk, Sportsachen (nur Praxistag),
Schiedsrichterpfeife (nur Praxistag), Passbild evtl. Brotzeit
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Voraussetzungen für den Erwerb (siehe auch 3.3 BVV-SRO)
- Teilnehmer sollte 15 Jahre alt sein
- Erfolgreiche Teilnahme an einem D-Lehrgang
Hinweis:
Ich weise hiermit ausdrücklich darauf
hin, dass bei Teilnehmern, die jünger als 15 Jahre alt sind, die Durchfallquote
höher sein kann, als der normale Durchschnitt. Außerdem sollte sich der Verein
Gedanken machen, ob es Sinn macht, Jugendliche unter 15 Jahre Erwachsenenspiele
pfeifen zu lassen. Die Akzeptanz des Schiedsgerichts könnte hierunter stark
leiden. Vor allem sollten die Jugendlichen auch beim Pfeifen nicht "verheizt"
werden.
Ich empfehle deswegen weiterhin keine Jugendlichen
anzumelden, die jünger sind als 15 Jahre!